🚗 Pendlerpauschale Rechner

Berechnen Sie schnell und einfach Ihre steuerlich absetzbaren Fahrtkosten

Was ist die Pendlerpauschale? (mehr lesen)

Die Pendlerpauschale (auch Entfernungspauschale genannt) ermöglicht es Arbeitnehmern, Studenten, Selbstständigen und anderen Steuerpflichtigen, ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerlich geltend zu machen. Sie können die Pauschale unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel ansetzen.

Wichtige Grundsätze

Als Arbeitsweg dürfen Sie lediglich die kürzeste Verbindung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte ansetzen. Verkehrsgünstigere Strecken oder Umwege (z.B. um Kinder zum Kindergarten zu bringen) dürfen nicht berücksichtigt werden. Es wird nur die einfache Entfernung (nicht Hin- und Rückweg) für die Berechnung verwendet. Urlaubs-, Krankheits-, Feiertags- und Homeoffice-Tage zählen nicht. Längere Strecken nur bei deutlicher und regelmäßiger Zeitersparnis.


Aktuelle Berechnungsgrundlage

Die Pendlerpauschale entwickelt sich wie folgt:

  • 2022-2025: 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, 38 Cent ab dem 21. Kilometer
  • Ab 2026: 38 Cent pro Kilometer von Beginn an (geplant)
  • 2021: 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, 35 Cent ab dem 21. Kilometer
  • Vor 2021: 30 Cent pauschal pro Kilometer

Höchstbeträge nach Verkehrsmittel

  • Autofahrer: Unbegrenzte steuerliche Absetzbarkeit
  • Andere Verkehrsmittel (ÖPNV, Fahrrad, zu Fuß): Begrenzt auf 4.500,00 € pro Jahr
  • Alternative: Angabe der tatsächlichen Kosten (z.B. Jahresticket für Bus oder Bahn)

Beispielrechnungen

Ihr täglicher Fahrtweg beträgt 25 Kilometer. Die Berechnung variiert je nach Steuerjahr:

Ab 2026 (geplant):

25 km × 0,38 € = 9,50 € pro Arbeitstag

2022-2025:

0,30 € × 20 km + 0,38 € × 5 km = 7,90 € pro Arbeitstag

Wichtig: Je nach Verkehrsmittel gelten unterschiedliche Höchstbeträge. Unser Rechner berücksichtigt automatisch die korrekten Grenzen basierend auf Ihrem gewählten Verkehrsmittel.

Entfernung und Verkehrsmittel

km

Als Autofahrer können Sie die Pendlerpauschale in unbegrenzter Höhe steuerlich absetzen. 2022-2025: 30 Cent (1-20km), 38 Cent (ab 21km).

Nur tatsächliche Arbeitstage zählen:

• Urlaubs-, Krankheits- und Homeoffice-Tage sind ausgeschlossen

• Verwenden Sie "Ausnahmen" für individuelle arbeitsfreie Zeiträume

• Pendlerpauschale gilt nur für einfache Wegstrecke (nicht Hin- und Rückweg)

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